Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

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Beschlussfassungen

 

 

 

aktuelle Beschlussfassungen des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen

 

 

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Gorden-Staupitz am 12.02.2024

wurden folgende Beschlüsse gefasst

 

Beschluss 01/24

Anpassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Friedhofssatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 02/24

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gorden-Staupitz.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 04/24

Anpassung Haushaltsplanung 2024 - Gewährung Betriebskostenzuschuss für den Verein Heideleben e.V.

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Betriebskostenzuschuss für die Bewässerung des Weidendoms in Höhe von 500,00 € zu berücksichtigen. Bei Zustimmung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Auszahlung sobald der Haushalt Rechtskraft erlangt.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 05/24

Anpassung Haushaltsplanung - Antrag auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Sportlerheim Staupitz Haushaltsjahr 2024

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.500,00 € zu berücksichtigen. Bei Zustimmung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Auszahlung sobald der Haushalt Rechtskraft erlangt und nach Antragstellung für das jeweilige Haushaltsjahr.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 06/24

Antrag auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Sportlerheim Staupitz Haushaltsjahr 2023

Die Gemeindevertretung beschließt, für das Jahr 2023 rückwirkend einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 800,00 € zu berücksichtigen.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Plessa am 19.02.2024

wurden folgende Beschlüsse gefasst

 

Beschluss 05/24

Vorhaltebeschluss – Vergabe Reinigungsleistungen Gemeinde Plessa ab 01.04.2024

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Plessa im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.

Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.

(Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 06/24

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Plessa

Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Plessa für das Haushaltsjahr 2024 durch welche:

-     im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.705.700 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 6.332.500 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 286.500 EUR und der außerordentlichen Aufwendungen auf 214.900 EUR festgesetzt werden,

-     im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 6.440.200 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 7.191.700 EUR festgesetzt werden,

-     die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,

-     die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,

-     für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzung verwiesen wird,

-     die Wertgrenzen:

• ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,

• ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln dazustellen sind,

• für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),

• für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung

geregelt werden,

-     auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 02/16 vom 07.03.2016 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,

wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.

Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen selbständig zu entscheiden.

(Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenleipisch am 20.02.2024

wurden folgende Beschlüsse gefasst

 

Beschluss 03/24

Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenleipisch beschließt:

1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch für das Gebiet der Gemarkung Hohenleipisch, Flur 1, Flurstück 675, gemäß beiliegendem Übersichtsplan.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne formale Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13a Abs. 3 BauGB abgesehen.

2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekanntzumachen.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 04/24

Entwurfsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenleipisch beschließt:

1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung Januar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Hohenleipisch, Lindenstraße“ der Gemeinde Hohenleipisch ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß §§ 4 und 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 06/24

Vorhaltebeschluss – Vergabe Reinigungsleistungen Gemeinde Hohenleipisch ab 01.04.2024

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Hohenleipisch im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.

Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 07/24

Vorhaltebeschluss – Vergabe Mehrgenerationendorfplatz Dreska - Los 1 Bauleistungen

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Hohenleipisch im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.

Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 08/24

Vorhaltebeschluss – Vergabe Mehrgenerationendorfplatz Dreska - Los 2 Fitnessgeräte

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsdirektor und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf Grundlage des Ergebnisses der noch abzuschließenden Ausschreibung zur Vergabe der Reinigungsleistungen in der Gemeinde Hohenleipisch im Rahmen eines Eilbeschlusses, die entsprechende Vergabe vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen.

Der Eilbeschluss ist der Gemeindevertretung in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Beschluss 09/24

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Hohenleipisch

Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenleipisch für das Haushaltsjahr 2024 durch welche:

-     im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.551.900 EUR und der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.233.600 EUR sowie der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR festgesetzt werden,

-     im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 4.609.500 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.427.300 EUR festgesetzt werden,

-     die Kreditaufnahmen auf 0 EUR festgesetzt werden,

-     die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR festgesetzt werden,

-     für die Hebesätze auf die derzeit gültige Realsteuerhebesatzsatzung verwiesen wird,

-     die Wertgrenzen:

• ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,

• ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einzeln darzustellen sind,

• für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (ÜPA/APA),

• für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung

geregelt werden,

-     Festlegungen zum Haushaltssicherungskonzept getroffen werden,

-     auf den gesondert gefassten Beschluss Nr. 07/16 vom 08.03.16 über die Festsetzung des Höchstbetrages für die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten verwiesen wird,

wird hinsichtlich des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie des Finanzhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Stellenplanes beschlossen.

Weiterhin ermächtigt die Gemeindevertretung die Verwaltung über die Zuordnung der investiven Schlüsselzuweisungen zu einzelnen Vermögensgegenständen selbständig zu entscheiden.

(Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
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              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

01. 03. 2024

 

21. 03. 2024 - Uhr

 

23. 03. 2024 - Uhr bis 12:00 Uhr

 
 
 
 

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Maerker

 

 

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