Informationen, wie Sie die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freischalten und nutzen können, finden Sie hier.
Sie können Ihren beantragten Personalausweis nicht selbst im Einwohnermeldeamt abholen? Dann finden Siehiereine Vollmacht, mit welcher Sie eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen können.
Als Abholer von Personalausweisen können Personen ab 16 Jahren bevollmächtigt werden.
Ansprechpartner
Frau Franziska Streil Haus I / Erdgeschoss Steinweg 6 (03533) 4806-43 (03533) 5213
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