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Veranstaltungs-Ticker

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Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung

Beglaubigung


Kurzinformationen

Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
  • SV-Bücher, deutsche Dokumente
  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • (Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

  • für Kopie je Seite: 1,53 - 2,56 EUR
  • für Beglaubigung je Seite: 2,00 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Streil
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-43
Telefax (03533) 5213

Herr Göran Schrey
Haus I / 1. Etage
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-11
Telefax (03533) 5213

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