Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Gebühren
Die Gebühr beträgt 6,00 €
gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
Ansprechpartner
Frau Franziska Streil Haus I / Erdgeschoss Steinweg 6 (03533) 4806-43 (03533) 5213
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