● für schriftliche Auskunftsersuchen ist das entsprechende Antragsformular "Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft" zu verwenden. Dabei ist ein Verwendungszweck anzugeben.
● Das Formular ist erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
● beinhaltet nur die aktuelle Anschrift einer Person
Erweiterte Melderegisterauskunft
● kann mehr als nur die aktuelle Anschrift einer Person beinhalten, nämlich:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Sterbetag und -ort
● ein berechtigtes / rechtliches Interesse ist glaubhaft zu machen
Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber/Vermieter (Wohnungsgeberauskunft)
● grundsätzlich haben Eigentümer bzw. Wohnungsgeber einer Wohnung nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in ihrer Wohnung gemeldeten Einwohner zu erhalten.
● Dem Ersuchen muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und ein Eigentumsnachweis (aus dem Grundbuch) beigefügt werden. Das rechtliche Interesse muss glaubhaft gemacht werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
● Identitätsnachweis (Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes)
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz
- Brandenburgisches Meldegesetz
Gebühren
einfache Melderegisterauskunft: 12,00 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft: 14,50 Euro
Wohnungsgeberauskunft: gebührenfrei
Ansprechpartner
Frau Franziska Streil Haus I / Erdgeschoss Steinweg 6 (03533) 4806-43 (03533) 5213
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