BannerbildWanderweg mit Waldgeist in das Naturschutzgebiet "Der Loben"BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Zahlungspflicht, stunden


Beschreibung

Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, eine bestimmte Zeit auf die Realisierung seiner fälligen Zahlungsforderung zu verzichten. Eine Stundung kann angebracht sein, wenn sich der Schuldner in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet und glaubhaft macht, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Begleichung der Schuld möglich ist. Von Stundung wird auch gesprochen, wenn auf die sofortige Erhebung einer fälligen Schuld zugunsten einer Ratenzahlung verzichtet wird. Die Stundung kann befristet oder mit einer auflösenden Bedingung (§ 158 BGB) verknüpft werden, so dass z.B. die Fälligkeit vor Ende des Zeitraums eintritt, sollte der Schuldner unerwartet über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Nancy Wohmann
Haus II / 1. Etage
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-26
Telefax (03533) 5213

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen