Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

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Akteneinsicht


Kurzinformationen

Auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) vom 10. März 1998 (GVBl. I 2. 46) hat jedermann das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen zu nehmen, soweit nicht überwiegende öffentliche und private Interessen entgegenstehen.

Ein Antrag auf Akteneinsicht kann beim Bürgerservice der Gemeinde gestellt werden.


Beschreibung

Anspruch auf Einsichtnahme in Grundstücksakten, Bauakten,laufende bauaufsichtliche Verfahren und Bauakten von Grundstücksnachbarn haben nur Verfahrensbeteiligte (wie z.B. Bauherr, im Verfahren beteiligte Nachbarn, Erbbauberechtigte).


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Eigentümernachweis
  • Vollmacht des Eigentümers zur Berechtigung der Akteneinsicht

Gebühren

  • Berechnung erfolgt nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung vom 02.04.2001 (GVBI. II S. 85)
  • siehe auch Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde

Ansprechpartner

Frau Susann Matthes
Haus I / 1. Etage
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-14
Telefax (03533) 5213

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

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