Planung und Errichtung von Sportstätten der kommunalen Gebietskörperschaften und gemeinnütziger Sportvereine und Sportverbände,
notwendigen Um- und Erweiterungsbauten sowie werterhaltenden Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten der kommunalen Gebietskörperschaften und gemeinnütziger Sportvereine und Sportverbände,
eigenverantwortliche Tätigkeit der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände und die kommunale Sportpflege.