Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

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Veranstaltungs-Ticker

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Akteneinsicht


Kurzinformationen

Auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) vom 10. März 1998 (GVBl. I 2. 46) hat jedermann das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen zu nehmen, soweit nicht überwiegende öffentliche und private Interessen entgegenstehen.


Beschreibung

Anspruch auf Einsichtnahme in Grundstücksakten, Bauakten,laufende bauaufsichtliche Verfahren und Bauakten von Grundstücksnachbarn haben nur Verfahrensbeteiligte (wie z.B. Bauherr, im Verfahren beteiligte Nachbarn, Erbbauberechtigte).


Rechtsgrundlagen

- Akteneinsichts- und Informationszugangsrecht

- Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung- AIGGebO)

- Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Plessa


Notwendige Unterlagen

- Eigentümernachweis


Gebühren

- Berechnung erfolgt nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung 

- siehe auch Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

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