Bearbeitung allgemeiner ordnungsrechtlicher Angelegenheiten (Feuerwerke, Verbrennungen im Freien, etc.)
Abfallwirtschaft
Planung, Führung und Überwachung des Haushalts der Feuerwehr
Beschaffung und Verwaltung von Feuerwehrbedarf (Fahrzeuge, Geräte, Uniformen, Löschwasser-brunnen etc.)
Nachweisführung für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, Erstellung von Kostenbescheiden und Rechnungen
Mitwirkung an der Planung von Maßnahmen des Feuerschutzes und der Gefahrenabwehr
Führen der Personaldatei der Feuerwehr, Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungen sowie Gesundheitsuntersuchungen der Feuerwehrangehörigen
Enge Zusammenarbeit mit der Wehrführung, der Jugendfeuerwehr, den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie mit benachbarten Trägern des Brandschutzes
Anforderungen:
Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/er bzw. vergleichbare kaufmännische Ausbildung
Führerschein Klasse B
Vorkenntnisse im Brandschutz und der Gefahrenabwehr sind erwünscht
Sehr guter Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Selbstständiges Arbeiten und übergreifende Denkweise
Eigeninitiative, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, eine teamorientierte Arbeitsweise, gutes Ausdrucksvermögen
Wünschenswert ist der aktive Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr
Die Arbeits- und Entgeltbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.
Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) bis zum 13. September 2019
an das
Amt Plessa
Kennwort: SB Ordnungswesen/Brandschutz
Steinweg 6
04928 Plessa
oder per Mail an: anja.heller@plessa.de
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Datenschutzhinweis:
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Schrey
Amtsdirektor
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