Information zur Grundsteuerreform und den Grundsteuerbescheiden ab 2025
Für die Umsetzung der Grundsteuerreform gelten zum 1. Januar 2025 neue rechtliche Grundlagen.
Aufgrund der abgegebenen Grundsteuerwerterklärungen erfolgte die Berechnung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt Calau. Dieser ist Ihnen im Grundsteuermessbescheid bekanntgegeben worden.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass uns keinerlei Daten für die vom Finanzamt Calau auf der Grundlage Ihrer eingereichten Steuererklärungen durchgeführte Bewertung der Steuergegenstände - insbesondere der Ermittlung des Grundsteuerwertes - vorliegen. Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuern sind ausschließlich elektronisch übermittelte Datensätze mit den notwendigen Angaben zu den steuerpflichtigen Personen und zum Steuergegenstand.
Die Grundsteuerbescheide, mit denen Sie durch das Amt Plessa zur Zahlung der Grundsteuer aufgefordert werden, sind sozusagen Folgebescheide des Grundsteuermessbescheids. Unter Anwendung des Hebesatzes wird die kalenderjährlich zu entrichtende Grundsteuer nach der folgenden Formel berechnet:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer.
Bei allen Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen wenden Sie sich daher bitte unverändert an das Finanzamt Calau, Grundsteuer-Hotline unter 03541/83-0.
Derzeit erfolgt durch die Amtsverwaltung Plessa die Prüfung sowie entsprechende Neuberechnung der Grundsteuer für 2025. Der Beschluss über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze 2025 soll in den Sitzungen der Gemeindevertretungen im Februar gefasst werden. Wir bitten um Ihre Geduld, da erst nach der Beschlussfassung sowie Veröffentlichung die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 erstellt werden können.
Nach derzeitigem Stand planen wir den Versand der Abgaben-Jahresbescheide im März. Die neuen Grundsteuermessbeträge sind noch nicht bei allen Steuerobjekten hinterlegt. In diesen Fällen wird dann nachträglich ein separater Bescheid für die Grundsteuer versandt.
Bitte leisten Sie keine Zahlung vor Erhalt Ihres neuen Abgaben-Jahresbescheides bzw. löschen Sie Ihren Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Abgaben-Jahresbescheid für 2025 erlassen wurde.
Die Gemeinden sollen aufgrund der Grundsteuerreform keine Mehr- oder Mindereinnahmen bei der Grundsteuer in ihren Haushalten erzielen (Aufkommensneutralität). Beim einzelnen Bürger kann der zu zahlende Grundsteuerbetrag jedoch höher oder niedriger ausfallen.