Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster | Für Geflügel- und Taubenhalter
Bild zur Meldung: Foto Pixabay/Canva
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster
Newcastle Desease Krankheit
Zum Schutz der Tierbestände hat der Landkreis Elbe-Elster eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.
Ab dem 06. Mai 2026 treten verschärfte Schutzmaßnahmen in Kraft.
Unterstützen Sie dabei eine weitere Ausbreitung durch die folgenden genannten Maßnahmen zu verhindern!
Was es jetzt zu beachten gilt:
Ausstellungsverbot:
Geflügelschauen, Märkte und Taubenauflasse sind im gesamten Landkreis untersagt
Impfpflicht:
Bitte prüfen Sie Ihren Bestand. Die Impfpflicht gegen die Newcastle Desease Erkrankung gilt ausnahmslos für alle – sowohl in der landwirtschaftlichen wie privaten Haltung
Biosicherheit:
Achten Sie konsequent auf die Hygiene – trennen Sie Stall- und Straßenkleidung und schützen Sie Ihre Bestände vor unbefugten Zutritt
Meldepflicht:
Sollten Sie auffällig Verluste, eine sinkende Legeleistung oder Krankheitsanzeichen bemerken, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Veterinäramt:
Tel. 03533 462681
E-Mail:
Ansteckung: Das Virus ist für Vögel hochgradig ansteckend, für Menschen jedoch weitestgehend ungefährlich.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier im Anhang als PDF-Datei.