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Veranstaltungs-Ticker

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Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schraden

Meldung aus Amt Plessa

Mit Wirkung vom 31.10.2012 ist der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Schraden vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt ausgeschieden. Gemäß § 73 Abs.2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wählt die Gemeindevertretung den neuen ehrenamtlichen Bürgermeister für den Rest der laufenden Wahlperiode bis 2014. Die Amtszeit des Neugewählten beginnt mit der Annahme der Wahl. Bewerber müssen die Wählbarkeitsvorraussetzungen gemäß § 11 BbgKWahlG erfüllen. Das bedeutet unter anderem, dass Bewerber am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Schraden ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben müssen sowie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen. Weiterhin darf der Bewerber nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

 

Die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung findet innerhalb der öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2012, 18:30 Uhr

in Schraden, Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Ackerstraße 2 statt.

 

Bürger die das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schraden wahrnehmen wollen, werden gebeten ihr Interesse für dieses Ehrenamt vorab beim Wahlleiter des Amtes Plessa zu bekunden. Dies kann formlos, schriftlich oder in mündlicher Form erfolgen.

Vor Beginn der Wahlhandlung am 12.12.2012 besteht letzmalig die Möglichkeit, ihr Interesse am Ehrenamt des Bürgermeisters der Gemeinde Schraden zu bekunden. Dies kann auch auf Vorschlag eines Mitgliedes der Gemeindevertretung oder persönlich erfolgen. Für die Wahl müssen die Kandidaten jeweils durch ein Mitglied der Gemeindevertretung vorgeschlagen werden.

 

Plessa, den 18.10.2012

 

Weinhold

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