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Osterfeuer in den Gemeinden des Amtes Plessa

Amt Plessa

Fachbereich III

 

Osterfeuer in den Gemeinden des Amtes Plessa

 

Aufgrund der aktuellen Waldbrandwarnstufe für den Landkreis Elbe-Elster und somit auch für unsere Gemeinden des Amtes Plessa haben die Amtswehrführung und der Träger des Brandschutzes entschieden, die beantragten und genehmigten Osterfeuer unserer Freiwilligen Feuerwehren und Jugendclubs mit weiteren Auflagen, zusätzlich zur erteilten Genehmigung, zu versehen. Erst wenn die Auflagen durch die Veranstalter erfüllt werden können, finden die Osterfeuer statt.

Die Verantwortung ist hoch und die Kameraden und Kameradinnen unserer Wehren gehen damit sehr gewissenhaft um.

 

Natürlich ist ein gemeinsames Osterfeuer als Brauchtum in der Wohnortgemeinde schön; es bringt die Menschen wieder näher zusammen denn man verbringt miteinander Zeit.

Dennoch steht der Brandschutz und damit die Abwehr einer Gefahr für Mensch und Umwelt an erster Stelle!

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, sollten vereinzelt die Osterfeuer nicht stattfinden. Ob die Osterfeuer am 20.04.2019 stattfinden erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Ortswehr in der Gemeinde.

 

Auch bitte ich zu beachten, dass größere als 1x1m, private Osterfeuer nicht erlaubt sind. 

Bei einer Feuerstelle von 1x1m ist ebenfalls die Waldbrandgefahrenstufe wie auch die Regeln zum Verbrennen im Freien zu beachten. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen Ihrer Region können Sie der Internetseite www.mlul.brandenburg.de/wgs/info entnehmen.

 

Auch hier gilt die Sicherheit vor dem Vergnügen.

 

Hier die 10 goldene Regeln für das Verbrennen im Freien:

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter
  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
  • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  • Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 

Rechtsgrundlagen sind:

§ 7 LImschG: "Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können". 

§ 4 AbfKompVbrV : "Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig." 
Das heißt, das private Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten!

§ 23 LWaldG : "Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten." 

 

Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen – nach Landesrecht bis zu 20.000 Euro – geahndet werden. 

 

Das gemeinsame Ziel ist es mit dem Brauchtum der Osterfeuer verantwortungsvoll umzugehen.

 

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern ein schönes Osterfest und den Kameraden und Kameradinnen unserer Freiwilligen Feuerwehren eine einsatzfreie Zeit.

 

Anja Heller

Fachbereichsleiterin

Fachbereich Bürgerservice & Verwaltungssteuerung

 

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
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