Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens im Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster hat gemäß § 26 der Zweiten Verordnung
über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARSCoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg folgende Allgemeinverfügung erlassen: