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Veranstaltungs-Ticker

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Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung

Nebenwohnung


Kurzinformationen

Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung

  • Personalausweis oder Reisepass


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Franziska Streil
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-43
Telefax (03533) 5213


Formulare

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