Kindertageseinrichtungen: Zutrittsregelungen ab 19.04.2021
Liebe Eltern,
ab dem 19. April 2021 gelten folgende Regelungen hinsichtlich des Zutritts zu den Einrichtungen:
- Es gilt ein generelles Zutrittsverbot zu den Einrichtungen für ungetestete Personen.
Ausnahmen:
- Kinder in der Kindertagesbetreuung,
- Eltern, welche ihr Kind/ihre Kinder bringen und/oder abholen
Für das Abholen und Bringen gilt die 1-Personen-Regelung, d.h. die Abholung oder das Bringen ist begrenzt auf 1 Kind = 1 berechtigte Person
- Personen zur Erfüllung eines Einsatzauftrages (FFw, Rettungsdienst, Polizei oder Katastrophenschutz),
- Personen zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlicher und notwendiger betriebs- oder einrichtungserhaltender Bau- und Reparaturmaßnahmen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen oder die Amtsverwaltung, Frau Heller (Tel.: 03533 4806-12, E-Mail: ) gern zur Verfügung.
Anja Heller
Allgemeine Stellvertreterin des Amtsdirektors