Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
> Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998):
Diese sind - abhängig vom Geburtsdatum des Führerscheininhabers/der Führerscheininhaberin - bis spätestens 19. Januar 2025 umzutauschen.
> alte Kartenführerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999 bis 18.01.2013):
Diese sind - abhängig vom Ausstellungsjahr - bis spätestens 19. Januar 2033 umzutauschen.
Im Download-Bereich zu dieser Meldung (siehe unten) finden Sie weitere Informationen zum Pflichtumtausch für Ihren Führerschein.