Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

Login   |   Startseite   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Zahlungspflicht, stunden


Beschreibung

Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, eine bestimmte Zeit auf die Realisierung seiner fälligen Zahlungsforderung zu verzichten. Eine Stundung kann angebracht sein, wenn sich der Schuldner in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet und glaubhaft macht, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Begleichung der Schuld möglich ist. Von Stundung wird auch gesprochen, wenn auf die sofortige Erhebung einer fälligen Schuld zugunsten einer Ratenzahlung verzichtet wird. Die Stundung kann befristet oder mit einer auflösenden Bedingung (§ 158 BGB) verknüpft werden, so dass z.B. die Fälligkeit vor Ende des Zeitraums eintritt, sollte der Schuldner unerwartet über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Nancy Wohmann
Haus II / 1. Etage
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-26
Telefax (03533) 5213

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

01. 03. 2024

 

27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr

 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

_____________

 

 

Was suchen Sie?