Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der amtsangehörigen Gemeinden Gorden-Staupitz, Hohenleipisch, Plessa, Schraden, in der Gemeinde Pless

Die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden haben in ihren öffentlichen Sitzungen den Entwurf der 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) der amtsangehörigen Gemeinden Gorden-Staupitz, Hohenleipisch, Plessa, Schraden, bestehend aus der Planzeichnung, in der Fassung August 2017, beschlossen sowie die Begründung und den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. (Gemeinde Gorden-Staupitz am 18.09.2017, Hohenleipisch am 17.10.2017, Plessa am 25.09.2017, Schraden am 20.09.2017).

Mit dieser FNP-Änderung werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Aufschluss einer Sandlagerstätte im Bereich der ehemaligen Straußenfarm und Gärtnerei in der Gemeinde Plessa geschaffen. Für den Bereich wird eine Fläche für Abgrabungen für die Kies- und Sandgewinnung in der Sandlagerstätte „Plessa Nord dargestellt.

 

Der Entwurf der 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, in der Fassung August 2017, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinden wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen für die Planung verfügbar sind, liegen aus.

Die vorgenannten Unterlagen und Informationen liegen in der Zeit

vom 16.11.2017 bis einschließlich 19.12.2017

in der Amtsverwaltung Plessa, Steinweg 6, Haus II, Zimmer 2, 04928 Plessa während der Dienststunden

 

Montag            von 08.30 bis 12.00 Uhr und

                       von 14.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag          von 08.30 bis 12.00 Uhr und

                       von 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch          von 08.30 bis 12.00 Uhr

           von 14.00 bis 15.30 Uhr

Donnerstag      von 08.30 bis 12.00 Uhr und

                       von 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag             von 08.30 bis 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.Zusätzlich können während der Auslegungsfrist die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Plessa unter www.plessa.de eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgerecht geltend gemacht werden können.


Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
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