Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Kommunalverwaltung)
Das Amt Plessa stellt zum 01. September 2018
eine/n Auszubildende/n für den Beruf der / des Verwaltungsfachangestellten ein.
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.
Ausgebildet wird in der Fachrichtung Kommunalverwaltung.
Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2018, die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Während der dreijährigen Ausbildungszeit durchläuft der/die Auszubildende alle Fachbereiche der Verwaltung. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Elsterwerda. Weiterhin findet während der Praxisphase die dienstbegleitende Unterweisung vom Niederlausitzer Studieninstitut ebenfalls in Elsterwerda statt.
Einstellungsvoraussetzung ist das Abitur bzw. der Fachoberschulreifeabschluss mit
sehr guten/ guten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Politische Bildung
eine gute Auffassungsgabe,
gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und
PC Kenntnissen im Office Bereich - Word und Excel
Sie sollten sich für verwaltende Tätigkeiten, Umgang mit Menschen, Arbeit mit dem PC und Rechtsvorschriften interessieren. Erwartet werden Bewerbungen von aufgeschlossenen, vielseitig interessierten, motivierten jungen Menschen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Sie in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung arbeiten möchten, dann richten Sie Ihre vollständige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der letzten 2 Schulzeugnisse und Praktikabeurteilungen)
bis 25.05.2018
an das Amt Plessa
Kennwort: „Bewerbung Ausbildung“
Steinweg 6
04928 Plessa
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Bewerbung per E-Mail an anja.heller@plessa.de zu übermitteln.
Für Fragen steht Frau Anja Heller unter der Telefon-Nr.: 03533 480612 oder Frau Gabi Thiere unter der Telefon-Nr.: 03533 480615 zur Verfügung. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Schrey
Amtsdirektor