Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenenbezogenen Bebauungsplan in der Gemeinde Gorden-Staupitz
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pferdekoppel in Gorden, Senftenberger Straße 30“ in der Gemeinde Gorden-Staupitz und der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorden-Staupitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.12.2018 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Gorden, die Flur 3 mit den Flurstücken 674/2, 675/3, 811, 677 und Teil aus 675/4 und die Flur 7 mit den Flurstücken 58, 59 und 60. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 4,0 ha.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:
Nutzung der Grundstücke als private Grünfläche mit Zweckbestimmung „Pferdekoppel“ mit baulichen Anlagen, die dem Nutzungszweck entsprechen (u.a. überdachter Tierunterstand).
Die Beteiligung der Behörden und TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, erfolgte vor dem Aufstellungsbeschluss.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Gorden, Hohenleipischer Straße 2,
03239 Gorden am 24.01.2019 um 18:00 Uhr für jedermann statt.
(Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Amtes Plessa unter: https://www.plessa.de/bekanntmachungen/index.php
sowie unter http://bauleitplanung.brandenburg.de
ebenfalls veröffentlicht.)
Plessa, 04.01.2019
Göran Schrey
Amtsdirektor