Anträge auf Verlängerung, Erteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Klassen C und CE im Einwohnermeldeamt des Amtes Plessa nicht mehr möglich
Im Fahrerlaubnisrecht sind ab Mai 2021 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen vor allem die Klassen C und CE.
Der ab Mai 2021 bundesweit eingeführte Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufsqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Zukünftig kann er der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich. Gleichzeitig wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister in Betrieb gehen.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Verlängerung, Erteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Klassen C und CE erfolgen ab 01.06.2021 ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Elbe-Elster.
Dementsprechend werden diese Anträge zukünftig im Einwohnermeldeamt des Amtes Plessa nicht mehr angenommen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Führerscheinstelle des Landkreises Elbe-Elster:
Landkreis Elbe-Elster
Straßenverkehrsamt – Führerscheinstelle
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Telefon: 035341 97-7622