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Raumordnungsverfahren für Ortsumfahrung Plessa abgeschlossen

 

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß  § 15 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) für das Vorhaben

Ortsumgehungen (OU) B 101 Elsterwerda, B 169 Plessa und B 169 Elsterwerda

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg plant eine großräumige, von Ortsdurchfahrten freie Verkehrsverbindung im Raum Elsterwerda und Plessa. Die Gesamtmaßnahme setzt sich aus den drei genannten Einzelmaßnahmen zusammen. Die geplanten Ortsumgehungen berühren die Gebiete der Stadt Elsterwerda, des Amtes Plessa und der Gemeinde Röderland. Das Vorhaben ist Teil des südlichen Strangs der Leipzig-Lausitz-Trasse, die als eine großräumige und leistungsfähige Verbindung den Raum Südbrandenburg und  Riesa-Großenhain  mit dem sächsischen Oberzentrum Leipzig verbinden und die Erreichbarkeit der Bundesautobahn A 13 aus dem Raum Bad Liebenwerda/ Elsterwerda verbessern soll. Regionale Zielsetzung ist neben einer Entlastung der Ortsdurchfahrten eine effiziente Straßenverbindung zwischen den Südbrandenburger Mittelzentren.

 

Das ROV wurde am 30. März 2011 abgeschlossen. Für das Vorhaben OU B 101 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 169 OU Esterwerda wurden insgesamt 10 Varianten auf Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung in den relevanten Sachgebieten der Raumordnung sowie bezüglich der Umweltschutzgüter geprüft. Außerdem waren FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen sowie Betrachtungen zum europäischen Artenschutz entsprechend dem Planungsstand und der Untersuchungstiefe im ROV zu prüfen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden berücksichtigt.

 

Die aus raumordnerischer Sicht optimale Gestaltung und Verknüpfung der Gesamtmaßnahme der drei Ortsumgehungen lässt sich durch eine südliche Umfahrung von Plessa in Trassenbündelung mit den in Planung befindlichen Hochwasserschutzanlagen, durch die Umfahrung von Elsterwerda und Kahla in einer Kombination aus C 1 (Süd) und C 2 (Nord) und der nördlichen Umfahrung von Elsterwerda durch eine Trasse nördlich der Kiesgrube erreichen.

Im Ergebnis des ROV wird für die Ortsumgehung B 101 Elsterwerda festgestellt, dass alle Varianten bei Umsetzung der Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang zu bringen sind. Einen Vorteil aus naturschutzfachlicher Sicht weist die Variante A 1 auf, da sie die ehemalige Kiesgrube nördlich umgeht.

 

Für die Ortsumgehung B 169 Plessa wird festgestellt, dass Varianten B 1 und B 2 im Widerspruch zu Ziel 5.2 LEP B-B i. V. m. weiteren Grundsätzen der Raumordnung stehen, da dem Gebot zur Minimierung der Neuzerschneidung des landesplanerisch gesicherten Freiraumverbundes (hier durch Trassenbündelung) im Gegensatz zu den anderen Varianten nicht Rechnung getragen werden kann und irreversible Auswirkungen auf die Landschaft durch die komplette Neutrassierung zu erwarten sind.

Variante B 3 ist bezüglich des Schutzgutes Mensch wegen der Inanspruchnahme von Wohngebäuden in der beantragten Trassenführung nicht mit den Grundsätzen der Raumordnung vereinbar. Eine Vereinbarkeit könnte gegebenenfalls durch Optimierung der Trassenführung herbeigeführt werden.

Die Varianten B 4 und B 5 können bei Umsetzung der Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden.

 

Für die Ortsumgehung B 169 Elsterwerda wird festgestellt, dass ausgehend von der angekündigten Hochwasserschutzplanung in der Elsteraue die Variante C 1 im nördlichen Teilabschnitt den Grundsätzen zur Vermeidung von Neuzerschneidungen durch Trassenbündelung widerspricht. Variante C 2 ist bei Umsetzung der Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang zu bringen. Es wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der durch beide Varianten zu querenden FFH-Gebiete festgestellt.

 

Der vom Vorhabenträger befürchtete Eintritt von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten bei allen in der Elsteraue verlaufenden Varianten (B 4, B 5, C 2) hat sich im Rahmen der Prüfung so nicht bestätigt. Sowohl im Nordraum von Plessa als auch in der Elsteraue sind Konflikte mit dem europäischen Artenschutz zu erwarten. Eine vertiefende Betrachtung und Prüfung ist in den nachfolgenden Planungsstufen abschließend zu leisten, ein Ausschluss von Varianten im ROV ist jedoch nicht erforderlich.

 

Besonders konfliktbehaftet ist die Planung der Ortsumgehung B 169 Plessa wegen der genannten Artenschutzproblematik im gesamten Umfeld des Ortes, wegen der bislang schwer abschätzbaren Sanierungsaufwendungen im Altbergbaugebiet nördlich von Plessa sowie wegen der für den gleichen Planungszeitraum angekündigten Neuausrichtung der Hochwasserschutzplanung in der Elsteraue. Allerdings bietet die räumlich alternativlose Hochwasserschutzplanung die Chance, bei entsprechender Abstimmung die Rauminanspruchnahme und Neuzerschneidung von Freiraum durch Bündelung der zwei Infrastrukturtrassen auf ein verträgliches Maß zu minimieren.

 

Das Ergebnis des ROV ist nach § 3 Ziff. 4 ROG ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber dem Träger der Planung und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens sind die im ROV aufgestellten Maßgaben zu berücksichtigen.

 

Die beteiligten öffentlichen Stellen erhalten ein Exemplar der landesplanerischen Beurteilung. Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, die landesplanerische Beurteilung in den Verwaltungen des Landkreis Elbe-Elster, der Stadt Elsterwerda, des Amtes Plessa und der Gemeinde Röderland einzusehen.

Darüber hinaus wird die landesplanerische Beurteilung auf der Homepage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (http://gl.berlin-brandenburg.de) veröffentlicht.

Außerdem besteht nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit, bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin -Brandenburg, Referat GL 6, Gulbener Straße 24, 03048 Cottbus Einsicht zu nehmen.

 

 

 

 

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